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In der Regel ist für das Honorar der Zeitaufwand
massgebend. Die Stundenansätze sind nach Schwierigkeitsgrad
des Falls, der Berufserfahrung und den Spezial-
kenntnissen des Patentanwaltes abgestuft.
Oft verlangen Patentanwälte
Vorschüsse. Über die Erhebung eines Vorschusses entscheidet
der zuständige Partner. Er kann im Einzelfall von einem Vorschuss
absehen. Die Rechnungsstellung erfolgt in einem mit dem Klienten
verabredeten Rhythmus.
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