Patent- und Markenrecht

Ihr Partner für
Patent- und Markenschutz.
Persönlich beraten.

Unsere Vorgehensweise für Ihre Sicherheit.
Im ersten Gespräch gilt es zu überprüfen, ob ein Patent- und Markenschutz grundsätzlich möglich ist. Bei Bedarf führen wir Recherchen durch, durch die die Möglichkeiten zum Schutz Ihrer Erfindung oder Marke ausgelotet und Verletzungen möglicher Drittschutzrechte frühzeitig erkannt und vermieden werden. Bei der Patent- und Markenanmeldung begleiten wir Sie mit juristischem und ingenieurtechnischem Know-how – sowie mit Umsicht, Entschiedenheit und persönlichem Einsatz.

Patente sind zeitliche und räumliche Nutzungsmonopole.

Das Patentrecht schützt technische Produkte und Verfahren vor Nachahmung.
Ob Staubsauger, Kaffeemühlen oder Hightech-Produkte für die industrielle Fertigung, Patente bieten ein zeitlich und räumlich begrenztes Nutzungsmonopol.

Unternehmen, die Produkte entwickeln und dabei in Innovationen investieren, gibt das Patentrecht die Sicherheit, dass sich diese Investition auch wirtschaftlich auszahlt.

Voraussetzung für eine Patentanmeldung.
Das Produkt oder Verfahren, für das Schutz beantragt wird, muss neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sein. Diese Voraussetzungen werden etwa vom Europäischen Patentamt geprüft.

Jetzt über Details zur Patentanmeldung informieren:
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Marken anmelden, schützen
und rechtlich auf der sicheren Seite sein.

Marken kennzeichnen die unternehmerische Herkunft.

  1. Das betrifft Waren und Dienstleistungen. Marken bestehen gewöhnlich aus einem Wort- oder einem Bild oder aus einer Kombination aus beiden Elementen. Eine Marke zu schützen, bedeutet nicht nur den eigenen Namen zu schützen, sondern auch Risiken zu minimieren. Bevor die Marke eingetragen werden kann, gilt es auf ein paar wichtige Kriterien zu achten.
  2. Damit ein Zeichen als Marke geschützt werden kann darf dieser sich nicht ausschliesslich in einer Beschreibung  der Eigenschaft oder Funktion der Waren und Dienstleistungen erschöpfen. Alles, was rein beschreibend oder werbemässig anpreisend erscheint, kann nicht als Marke geschützt werden.
  3. Je grösser der Fantasiegehalt der Marke in Bezug auf die Waren und Dienstleistungen für welche sie geschützt werden soll, desto wahrscheinlicher ist, dass die Marke eingetragen werden kann.Beispiele:
    Apfel lässt sich für eine Obstsorte nicht schützen, für Computer aber schon.

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Das Designrecht schützt nicht die Idee,
sondern die Produktform.

Der Name Designschutz ist eigentlich irreführend.
Designschutz betrifft nicht nur Designerware und hat auch nicht zwingend etwas mit Ästhetik zu tun. Es geht auch um den Schutz von Industriedesign. Um das, was man sieht – das dreidimensionale Objekt oder dessen Verpackung. Designschutz kannfür eine Bohrmaschine, für das Muster einer Stoffkreation genauso wie für die grafische Gestaltung der Nutzeroberfläche eines Computerprogramms beantragt werden.

Was ist beim Design schutzfähig?
Schutzfähig sind Objekte und Designs, wenn sie neu sind und sich im Gesamteindruck von den bisher bekannten Designs unterscheiden. Wie weit es sich unterscheidet, ist eine Frage des Schutzumfangs und der Stärke des Schutzrechts. Je grösser die Individualität des Design, desto Stärker wirkt der Designschutz.

Das eingetragene Design schützt die durch die Anordnung von Linien, Flächen, Konturen oder Farben oder durch das verwendete Material charakterisierte Form eines Produkts oder Musters.

Jetzt Designanmeldung prüfen:
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Nachahmung aktiv vermeiden.
Schutz von geistigem Eigentum.

Innovationen setzen ein neues Denken voraus.
Wenn Menschen etwas Neues entwickeln, eine Erfindung machen, ist das zuerst einmal eine hervorragende Leistung. Innovationen erfordern ein hohes Mass an Zeit, Engagement und Herzblut; diese Innovationen gilt es zu schützen.
Als Innovation zählt auch, wenn es sich bei einer Erfindung um die Variation oder Weiterentwicklung von etwas Bestehendem handelt. In diesem Fall klären wir ab, ob Drittschutzrechte verletzt werden, Ihr bereits vorhandenes Patent einen ausreichenden Schutz bietet, ein neues Patent oder eine neue Marke angemeldet werden kann oder soll. Wir bieten Ihnen unser umfangreiches Know-how im Bereich des Schutzes von geistigem Eigentum an, insbesondere im Patent-, Marken- und Designrecht.

Wenn David und Goliath sich streiten.
Zurück zum Verhandlungstisch.

Erfolgreich verhandeln bedeutet für uns Prozesse vermeiden.
Werden Drittschutzrechte verletzt oder Forderungen infolge von Patentrecht- und Markenrechtsverletzungen diskutiert, geht es häufig um sehr viel. Um den Schutz der Idee, ihre potenzielle Marktrelevanz oder sogar um das Fortbestehen von Unternehmen. Häufig ist eine Patent- und Markenanmeldung die Voraussetzung, dass die streitenden Parteien an den Verhandlungstisch zurückkehren – auch wenn die Interessen eines Local Heroes gegenüber eines Global Players oder umgekehrt verhandelt werden.

SBMP. Leistungen im Überblick.

  • Schutzrechte weltweit:
  • Patente
  • Marken
  • Designs
  • ergänzende Schutzzertifikate
  • Gebrauchsmuster
  • Sortenschutz
  • Unsere Dienstleistungen:
  • Strategieberatung
  • Ausarbeiten von Patent-, Marken- und Designanmeldungen
  • Vertretung im Erteilungsverfahren
  • Vertretung in Einspruchs-, Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren
  • Nachforschung und Überwachung von Schutzrechten Dritter
  • Analyse von Schutzrechten Dritter
  • Gutachten
  • Lizenzvereinbarungen
  • Überwachung der Fälligkeit von Aufrechterhaltungsgebühren und Aufrechterhaltung aller Schutzrechte

Wann ist der richtige Zeitpunkt?
So früh wie möglich.